STEUERLICH BESTENS BERATEN

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen
  • Erstellung von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Feststellungserklärungen für Personengesellschaften
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Beratung in allen Steuerfragen 
  • Erstellung von Finanzbuchführungen einschließlich aller damit verbundenen Meldungen und Anträge sowie Ausfertigungen individueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen
  • Erstellung der Lohnabrechnungen sowie das gesamte Meldewesen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzämtern
  • Führung von gerichtlichen- und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Beratung bei Selbstanzeigen und in Fragen des Steuerstrafrechts
  • Mitwirkung und Beratung bei Betriebsprüfungen 
  • Steuerliche Beratung von gemeinnützigen Vereinen
  • Prüfung von Steuerbescheiden